Masern-Impfung
Masern gehören zu den ansteckendsten Erkrankungen überhaupt. Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland außerdem eine gesetzliche Impfpflicht: Kinder in Kitas und Schulen sowie Beschäftigte in Betreuungs- und Gesundheitseinrichtungen müssen einen Nachweis erbringen. Die Impfung erfolgt als MMR-Kombinationsimpfung, die gleichzeitig gegen Masern, Mumps und Röteln schützt. Bei Vaxio prüft ein Vaxio-Arzt Ihren Impfstatus vorab und erstellt einen individuellen Impfplan.
Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?
Seit dem 1. März 2020 verpflichtet das Masernschutzgesetz bestimmte Personengruppen zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, darf bestimmte Einrichtungen nicht besuchen oder dort nicht tätig sein.
Die Impfpflicht gilt für:
- Alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres beim Eintritt in Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Beschäftigte in Kitas, Schulen, Horten und Kinderheimen, die nach 1970 geboren wurden
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern, die nach 1970 geboren wurden
- Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Ehrenamtliche in den genannten Einrichtungen
Wer vor 1971 geboren wurde, ist in der Regel von der Pflicht ausgenommen, da die meisten dieser Personen Masern bereits durchgemacht haben und damit immun sind.
Für wen wird die Masern-Impfung zusätzlich empfohlen?
Über die gesetzliche Pflicht hinaus empfiehlt die STIKO die Masern-Impfung für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und deren Impfstatus unklar ist oder die in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben. Als Standardimpfung wird in diesem Fall eine einmalige Nachholimpfung empfohlen.
Eine Impfung ist außerdem besonders sinnvoll für:
- Säuglinge und Kinder, bei denen Nachholimpfungen erforderlich sind
- Schwangere und Stillende, die Impfung muss vor der Schwangerschaft erfolgen, da die MMR-Impfung während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden darf
- Reisende in Länder mit niedrigen Impfquoten, vor allem in Teilen Afrikas, Asiens sowie Süd- und Mittelamerikas
Ob in Ihrem Fall eine Impfung oder eine Nachholimpfung notwendig ist, klärt Ihr Vaxio-Arzt auf Basis Ihres Impfausweises, vor dem Termin.
Impfstoff-Serie
Drei Dosen
Schutzdauer
Nahezu lebenslang
Risikobereiche
Weltweit
Wie oft wird die Masern-Impfung gegeben?
Für vollständigen Schutz sind zwei Dosen der MMR-Kombinationsimpfung notwendig. Die STIKO empfiehlt für Kinder:
- Erste Dosis: zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat
- Zweite Dosis: zwischen dem fünfzehnten und dreiundzwanzigsten Lebensmonat
Für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, wird eine einmalige Nachholimpfung als Standardimpfung empfohlen. Wer in einer Gemeinschaftseinrichtung oder medizinischen Einrichtung tätig ist, benötigt gesetzlich zwei Impfungen insgesamt.
Reicht eine Masern-Impfung für den Kindergarten?
Nein, nicht grundsätzlich. Kinder, die beim Kita-Eintritt jünger als zwei Jahre sind, müssen mindestens eine Dosis nachweisen. Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr müssen zwei Impfungen vorweisen. Wer die zweite Dosis noch nicht erhalten hat, sollte dies so bald wie möglich nachholen.
Wie lange hält der Masern-Impfschutz?
Nach vollständiger Grundimmunisierung mit zwei Dosen ist keine Auffrischimpfung notwendig. Der Schutz hält bei den meisten vollständig Geimpften das ganze Leben an. Nach zwei Dosen sind laut Robert Koch-Institut mehr als 98 Prozent der Geimpften zuverlässig geschützt. Wer nur eine Dosis erhalten hat, ist zu etwa 93 Prozent geschützt – eine zweite Dosis schließt diese Lücke.
Kann man trotz der Masern-Impfung erkranken?
Durchbruchinfektionen trotz vollständiger Impfung sind selten. Nach zwei Dosen MMR liegt der Schutz bei über 98 Prozent. Tritt dennoch eine Infektion auf, verläuft diese in der Regel erheblich milder als bei ungeimpften Personen.
Bei Masern-ähnlichen Symptomen trotz Impfung sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen.
Welche Risiken birgt eine Masernerkrankung?
Masern werden häufig unterschätzt. Die Erkrankung kann in jedem Alter auftreten und verläuft bei Erwachsenen oft schwerer als bei Kindern.
Mögliche Komplikationen umfassen:
- Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen
- Gehirnentzündung (Enzephalitis), tritt in etwa einem von tausend Fällen auf und kann bleibende Schäden verursachen
- SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis), eine seltene, aber immer tödlich verlaufende Spätfolge, die Jahre nach der Infektion auftreten kann
- Besonderes Risiko für Schwangere und Stillende und Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Da es keine ursächliche Behandlung gegen Masern gibt, bleibt die Impfung die einzige wirksame Vorbeugung.
Was kostet die Masern-Impfung bei Vaxio?
Die Masern-Impfung gehört als Standardimpfung zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach. Vaxio stellt eine vollständig spezifizierte GOÄ-konforme Rechnung aus, damit Sie die Kosten unkompliziert einreichen können. Aktuelle Preise finden Sie auf der Preisseite.
Nebenwirkungen der Masern-Impfung
Die MMR-Impfung wird in der Regel gut vertragen. Häufige Reaktionen sind mild: Rötung, Schmerz oder leichte Schwellung an der Einstichstelle, die nach ein bis drei Tagen abklingen.
Bei manchen Geimpften tritt ein bis zwei Wochen nach der Impfung leichtes Fieber oder ein kurzzeitiger Hautausschlag auf. In seltenen Fällen kann eine allergische Reaktion auf Bestandteile des Impfstoffs auftreten. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.
Haben Sie Fragen zu Nebenwirkungen in Zusammenhang mit bestehenden Erkrankungen oder Medikamenten? Ihr Vaxio-Arzt bespricht dies vorab anhand Ihrer persönlichen Unterlagen.
So funktioniert ein Termin bei Vaxio
Bei Vaxio ist die Masern-Impfung keine Routineentscheidung. Ihr Vaxio-Arzt prüft Ihren Impfstatus auf Basis Ihres Impfausweises und persönlicher Faktoren, bevor Sie die Klinik besuchen.
So läuft es ab:
- Online Termin buchen: In wenigen Minuten erledigt, auch abends und am Wochenende verfügbar
- Digitalen Fragebogen ausfüllen: Zu Hause in Ihrem eigenen Tempo, zu Impfstatus und medizinischer Vorgeschichte
- Persönliche Beurteilung durch einen Vaxio-Arzt: Ihre Unterlagen werden geprüft und ein individueller Impfplan erstellt, vor Ihrem Termin
- Kurzer, effizienter Termin: Alles ist vorbereitet, keine Formulare vor Ort
- GOÄ-konforme Rechnung: Direkt bereit zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse
Planen Sie bald eine Reise in ein Risikogebiet?
Fehlt Ihnen der Impfnachweis für Kita, Schule oder Ihren Arbeitsplatz? Buchen Sie Ihren Termin bei Vaxio und lassen Sie Ihren Impfausweis prüfen.
- Terminvereinbarung in einer Minute
- Auch abends und am Wochenende verfügbar
- Persönlicher Impfplan durch einen Vaxio-Arzt
- Viele Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten
Häufig gestellte Fragen zur Masern-Impfung
Haben Sie noch Fragen zu den Impfungen bei Vaxio? Dann werfen Sie einen Blick auf die häufig gestellten Fragen unten!
Ja, seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres müssen beim Eintritt in Kita oder Schule einen Impfnachweis vorlegen. Dasselbe gilt für Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren wurden.
Das hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Kinder unter zwei Jahren benötigen beim Kita-Eintritt mindestens eine Dosis. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind zwei Impfungen vorgeschrieben. Liegt nur eine vor, muss die zweite Dosis so bald wie möglich nachgeholt werden.
Eine vollständige Impfung mit zwei Dosen schützt mehr als 98 Prozent der Geimpften. Durchbruchinfektionen sind selten und verlaufen deutlich milder als bei ungeimpften Personen.
Nach vollständiger Grundimmunisierung mit zwei Dosen ist keine Auffrischimpfung notwendig. Der Schutz hält in der Regel das ganze Leben an.
Ja, wer nachweislich Masern durchgemacht hat oder über einen ärztlich bestätigten Titer-Test eine bestehende Immunität nachweisen kann, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Vaxio bietet selbst keine Titerbestimmung an. Wir beraten Sie jedoch zum richtigen Impfschema auf Basis Ihres Impfausweises.
Ohne Impfnachweis darf ein Kind nicht in die Kita oder Kindertagespflege aufgenommen werden. Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden. Holen Sie den Impfschutz rechtzeitig nach.
Ja, Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und deren Impfstatus unklar ist oder die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, sollten eine Impfung nachholen. Für Beschäftigte in Kitas, Schulen oder medizinischen Einrichtungen ist dies gesetzlich verpflichtend.